Paket 7: ID:741731
Bereich: Biotechnologie, B2B. Stand: Idee,
Konzept, Technologie, Patent-Basis, wird
neues Patent, Prototyptest - UNI, Test im
Betrieb. Investment: potent für FFG und
High-Tech Fonds. Gewinnspanne bei dem
Produkt: ca 700%. Markt: steigend, breite
Anwendung, weltweit.
Paket 7: ID:741732
Bereich: Biotechnologie, B2B. Stand: Idee,
Konzept, Technologie, wird neues Patent,
Investment: potent für FFG und High-Tech
Fonds. Gewinnspanne bei dem Produkt: ca
300%. Markt: steigend, breite Anwendung,
weltweit.
Paket 7: ID:741733
Bereich: Pharmazie, B2B. Stand: Idee,
Konzept, Technologie - ca. 70%, werden neue
Patente, Konzept- und Technologie-Test im
Betrieb. Investment: potent für FFG und
High-Tech Fonds. Gewinnspanne bei dem
Produkt: ca 300%. Markt: steigend, breite
Anwendung, weltweit.
Paket 7: ID:741734
Bereich: Medizin. Stand: Idee, Konzept,
Technologie ca. 70%, Know-how, wird neues
Patent, Konzept-Test im NTC bei dem Betrieb.
Investment: potent für FFG und High-Tech
Fonds. Gewinnspanne bei dem Produkt: ca
900%. Markt: steigend, breite Anwendung,
weltweit.
Paket 7: ID:741735
Bereich: Pharmazie, Industrie, B2B. Stand:
Idee, Konzept, Technologie ca. 70%, wird
neues Patent. Investment: potent für FFG
und High-Tech Fonds. Gewinnspanne bei dem
Produkt: ca 300%. Markt: steigend, breite
Anwendung, weltweit.
Paket 7: ID:741736
Bereich: Biotechnologie. Stand: Idee,
Konzept, Technologie, wird neues Patent.
Investment: potent für FFG und High-Tech
Fonds. Gewinnspanne bei dem Produkt: ca
300%. Markt: steigend, breite Anwendung,
weltweit.
Paket 7: ID:741737
Bereich: IT/Software, B2B. Stand: Idee,
Konzept, Technologie ca 70%, wird neues
Software-Patent. Investment: potent für FFG
und High-Tech Fonds. Gewinnspanne bei dem
Produkt: ca 900%. Markt: steigend, breite
Anwendung, weltweit.
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Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen spielt für Unternehmen
unterschiedlichster Größen und in allen Branchen eine
herausragende Rolle. Denn das im Unternehmen gebundene
Wissen kann existenzieller Wettbewerbsvorteil gegenüber
Mitbewerbern sein, einen zeitlichen Vorsprung und damit
Marktanteile sichern. Know-how-Schutz greift immer dort ein,
wo sich Unternehmen bewusst für die Geheimhaltung
zusätzlich zu der Anmeldung von Schutzrechten, wie Patenten
oder Gebrauchsmustern entscheiden. Die EU hat sich im
Rahmen des Programms des Know-how-Schutzes
angenommen und zum Ziel gesetzt, den bestehenden Bereich
Know-how-Schutzregelungen durch eine Richtlinie zu
vereinheitlichen. Verglichen mit der bisherigen deutschen
Rechtslage wird eine Information nach der Richtlinie aber nur
dann noch als Geschäftsgeheimnis geschützt sein, wenn der
Inhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen
hat, um sein Geschäftsgeheimnis zu schützen. Zukünftig
werden im Verletzungsprozess daher die konkreten
technischen und rechtlichen Schutzmaßnahmen darzulegen
und notfalls zu beweisen sein, will der Geheimnisinhaber seine
Ansprüche gegen den Verletzer durchsetzen. Die Unternehmen
sind bereits dazu aufgefordert ihre vertraglichen Regelwerke zu
überarbeiten, um im Verletzungsfall später vor Gericht einen
angemessenen Geheimhaltungsschutz nachweisen zu können.
Dies gilt für Personen/Unternehmenskooperationen und
Verträgen auf ein optimales Regelwerk zu achten. Bei
individualvertraglichen Lösungen stets die konkrete Situation
im Blick zu halten - nur so lässt sich präzise definieren,
welches Know-how konkret betroffen ist, wie lange es geheim
gehalten werden soll und welche Rückgabe- bzw.
Vernichtungspflichten die Vertragsparteien treffen. Besonders
bei dem Umgang mit Fortentwicklungen des Know-hows sind
wichtige Punkte in Verträgen beachtet werden müssen. Die
Unternehmen sollen bereits ihre Vertragspraxis im Hinblick auf
die von der EU geplanten Änderungen überarbeiten - denn die
Durchsetzung von Ansprüchen gegen Rechtsverletzer kann vor
Gericht zukünftig nur dann gelingen, wenn das
Geschäftsgeheimnis stets angemessenen geschützt war.
Info-Zugangsbegrenzungen, EU-Richtlinien:
Zertifiziertes Investment aller Art in neue Technologien!